FAQ

Was bedeutet eigentlich…?

Die Welt der Versicherungen, Banken und Verträge steckt voller Fachbegriffe. Was sich hinter den Wichtigsten verbirgt, finden Sie hier kurz erklärt und alphabetisch sortiert. Nicht der richtige Begriff dabei? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Abschlusskosten 
Die Abschlusskosten sind ein Teil der Betriebskosten einer Versicherungsgesellschaft, die einmalig durch Platzierung eines Versicherungsvertrages beim Kunden entstehen. Die Kosten werden häufig als Abschlussprovisionen, Courtagen, und Superprovisionen, Vergütungen des betreuenden Außendienstes, Kosten für die Werbung als äußere Abschlusskosten, sowie Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, der Antragsbearbeitung und der Policierung als innere Abschlusskosten erfasst.


Ablaufleistung 
Die Ablaufleistung ist ein Geldbetrag, welcher einer lebensversicherten Person bei Vertragsende ausbezahlt wird. Die Höhe dieser Ablaufleistung hängt von der Vertragslaufzeit, der Höhe der regelmäßig eingezahlten Beiträge, der Kostensituation aufseiten des Versicherers und dessen Geschick bei der Kapitalanlage ab.


Anlagestock
 
Der Anlagestock trägt den Besonderheiten von fondsgebundenen und indexgebundenen Lebensversicherungen Rechnung. Obwohl diese für den Versicherer ein geringeres Risiko als konventionelle Lebensversicherungen beinhalten – das Kapitalanlagerisiko trägt der Versicherte – wurde die fondsgebundene Lebensversicherung bei ihrer Einführung 1969 als relativ gefährlich angesehen. Deshalb wurden die Kapitalanlagen einer gesonderten Abteilung des Deckungsstocks (heute: Sicherungsvermögen) zugeführt.


Beitragsfreistellung
 
Die Beitragsfreistellung bei einer Lebens- oder Rentenversicherung ist eine vertraglich geregelte Option. Sie ermöglicht es, über eine kurze oder langfristige Dauer die Beitragszahlungen einzustellen.


Drei-Schichten Modell Definition 
Begriff: Einteilung von Instrumenten der Altersversorge gemäß dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz in drei Schichten: Schicht 1: gesetzliche Rente, Basis (bzw. Rürup) Rente I Schicht 2: Riester Rente, betriebliche Altersversorgung I Schicht 3:  private Vorsorge.


Dynamik 
Im Versicherungsbereich bezeichnet Dynamik oder dynamische Erhöhung (1-10%) die vertraglich vereinbarte regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages. Ziel ist die Anpassung des Vertragsumfangs an die vermutete Änderung des Bedarfs während der Vertragsdauer. (Achtung: z.T. hohe lfd. Kosten je Beitragsdynamik)


ETF
 
Mit ETFs (engl. Exchange Traded Funds) können Sie einfach und günstig in Aktien investieren und langfristig Vermögen aufbauen. Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung bekannter Marktindizes eins zu eins abbildet. Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds, der die Wertentwicklung eines Index, wie beispielsweise des DAX, abbildet. Im Kern vereinen ETFs die Vorteile von Aktien und Fonds in einem Produkt.


Fondpolice 
Eine Fondspolice ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, bei der das Ersparte in Fonds angelegt wird. Bis Mitte der achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts gab es in Deutschland keine Fondspolicen, sondern nur Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen.


Garantiezins
 
Garantiezins beschreibt die Mindestverzinsung, die lediglich auf die Sparanteile (nicht den mtl. Gesamtbeitrag) der Versicherungskunden gewährt werden muss. Anwendung findet dieser Zinssatz i.d.R. bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen.


IDD 
(engl. Insurance Distribution Directive) ist eine Richtlinie der europäischen Union, um die Rechte der Verbraucher zu stärken, die sich unmittelbar zu Versicherungsprodukten beraten lassen. Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie regelt die Vermittlung von Versicherungsprodukten innerhalb der Europäischen Union.


Kick-back
 
Als Kick-back bezeichnet man Rückvergütungen von Investmentgesellschaften an deren Vermittler/Vertriebe (versteckte Provisionen). Zu den Vermittlern zählen unter anderem Banken, Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Makler und Strukturvertriebe.


Kosten in einer Police
 
a) Produktkosten: Abschlusskosten, Verwaltungskosten auf den einmaligen und Risikokosten, lfd. Beitrag, Stückkosten.
b) Fondsparameter für die Versicherung: Ausgabeaufschlag, Kosten der Fondsanlage (lfd. Kosten + Transaktionskosten und Performace Fee).


Kündigung
 

Der Vertragswert wird binnen 4-8 Wochen ausgezahlt. (Hinweis: Meist die schlechteste finanzielle Lösung)


Beitragsfreistellung
 
Der Vertrag wird ruhend gestellt, die beitragsfreie Summe wird zum Ablaufdatum ausgezahlt. (Achtung: lfd. Kosten beachten)


OGC
 
„Ongoing Charge“ ist eine Kennzahl, die auf Fondsebene anfallende Kosten darstellt. Sie wurde im Zuge der neuen europäischen Fondsgesetzgebung UCITS IV eingeführt und löst damit die bekannte und geläufige Kennzahl TER: (engl. Total Expense Ratio) ab, die ihr im Grunde genommen stark ähnelt. Achtung: Transaktionskosten werden hiermit nicht benannt.


Policenverkauf
 
Der Policenaufkäufer zahlt bei Interesse bis zu 5% mehr als die Höhe des Rückkaufswertes. Zusätzlich bleibt der Todesfallschutz anteilig bestehen.


Policenwiderruf
 
Vertragsbeginn muss in dem Zeitraum 01.01.91 – 31.12.2007 liegen, hier wird extern rechtlich bewertet, ob die Police widerrufbar ist. Bei einem positiven Entscheid ist die Police so zu stellen, als ob es ihn nie gegeben hätte. Ergebniss: Beitragssumme – Nutzung + Zins.
Achtung: Der Widerruf ist auch bei Policen, die bereits seit bis zu 9,5 Jahren ausgezahlt wurden, noch möglich.


Policenarten
 
Klassische Police, fondsgebundene Police, dynamischer 3-Topf Hybrid, individuelle Garantie, statisches Hybridprodukt, u.v.m.


Rendite 
Die Rendite ist der Ertrag, den ein angelegtes Kapital in einem bestimmten Zeitraum erzielt.


Run-Off 
Run-Off bezeichnet das Einstellen des Neugeschäfts und das kostengünstige Fortführen von Altbeständen. Dies findet Anwendung bei Versicherungsunternehmen, insbesondere von Sach- und Lebensversicherern; auch im Bankwesen sind Run-Offs gängig, diese werden auch als Abwicklungsbanken bezeichnet.


Steuer 
Je nach Vertragslaufzeit und Konstellation wird nach dem Halbertragsverfahren, der Abgeltungssteuer oder der Steuerfreiheit besteuert.


Solvenz“problem“
 
Zahlungsunfähigkeit, Fähigkeit den laufenden Verpflichtungen im Geschäftsverkehr nicht nachkommen zu können.

Treuhändlerklausel 
Die Treuhändlerklausel ist eine Regelung innerhalb vieler Vertragsbedingungen, nach der der Anbieter die Rentenfaktoren der Produkte unter Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders anpassen konnte. Dies bedeutet im negativen Fall eine Senkung der Rentenleistungen.


Überschussbeteiligung
 
Eine Überschussbeteiligung ist eine meist in langfristigen Personenversicherungsverträgen, wie Lebensversicherungen, vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft des Versicherers.


Versicherungsaktuar 
Aktuare sind wissenschaftlich ausgebildete Sachverständige, die sich im Versicherungswesen, im Bausparwesen oder der Altersversorgung auf der Grundlage mathematisch-statistischer Methoden der Versicherungsmathematik mit der Modellierung, Bewertung und Steuerung von Risiken befassen.

WAS KÖNNEN WIR FÜR SIE TUN?